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Die Abgeltungsteuer

Neue Steuer - Neue Chancen

Die neue Abgeltungsteuer tritt am 01. Januar 2009 in Kraft. Damit Sie von den Neuerungen profitieren können, sollten Sie frühzeitig Ihre Geldanlagen anpassen. Besonders Wertpapier-Besitzer sind betroffen.

1. Die Eckdaten

Warum die Abgeltungsteuer eingeführt wird

Die Bundesregierung möchte mit der Abgeltungsteuer die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland stärken und verbessern sowie dem Transfer von Kapitalvermögen ins Ausland entgegenwirken. Ein weiterer Faktor ist der internationale Kontext: In vielen europäischen Staaten gibt es bereits eine Abgeltungsteuer. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer in Deutschland möchte die Bundesregierung an diesen internationalen Standard anschließen.

Worauf die neue Steuer entfällt

Die Abgeltungsteuer ist eine Vermögenssteuer auf Kapitalerträge. Sie betrifft Zinsen, Dividenden und Erlöse aus Wertpapierverkäufen. Derzeit müssen Sie letztere nur versteuern, wenn Sie vor Ablauf der Spekulationsfrist von 12 Monaten erzielen. Dividenden werden z.Zt. über das Halbeinkünfteverfahren nur zur Hälfte besteuert. Die Abgeltungsteuer ersetzt die unterschiedlichen Steuern und schafft einen einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent ( zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer), unabhängig von der Haltedauer.

Bemessungsgrundlage für die Abgeltungsteuer
Grundsätzlich gilt: Wird Abgeltungsteuer fällig, wird sie vom Kapitalertrag abgezogen.
Beispiel Aktienverkauf ( Ohne Berücksichtigung der Kirchensteuer )

Kapitalertrag                   100,00 Euro
Abgeltungssteuer 25%     25,00 Euro
SolZ (5,5% v. 25 Euro)        1,38 Euro
Ertrag nach Steuer          73,62 Euro

2. Allgemeine Änderungen

Abgeltungsteuer und Sparerfreibetrag

Die Höhe des Sparerfreibetrags ändert sich mit der Einführung der Abgeltungsteuer nicht. Allerdings werden Sparerfreibetrag ( ledig: 750 Euro, verheiratet: 1.500 Euro ) und Werbungskostenpauschale (ledig: 51 Euro, verheiratet: 102 Euro) ab 2009 zu einem Sparerpauschbetrag ( ledig: 801 Euro, verheiratet: 1.602 Euro) zusammengefasst. Das hat zur Folge, dass von den Erträgen nicht mehr wie bisher die Neben- und Werbungskosten abgezogen und getrennt freigestellt werden können. Zu versteuern sind also nicht wie bisher die Nettoeinnahmen, sondern die Bruttoeinnahmen.

Bemessungsgrundlage für die Abgeltungsteuer
Grundsätzlich gilt: Wird Abgeltungssteuer fällig, wird sie vom Kapitalertrag abgezogen.
Beispiel Aktienverkauf ( Ohne Berücksichtigung der Kirchensteuer )
Veräußerungspreis200,00 Euro
Veräußerungskosten./. 5,00 Euro
Anschaffungskosten (Kaufkurs und Nebenkosten)./. 105,00 Euro
Veräußerungsgewinn90,00 Euro
Abgeltungsteuer 25%22,50 Euro
SolZ1,24 Euro
Gewinn nach Steuern66,26 Euro

Abgeltungsteuer und Steuererklärung

Ab 2009 müssen Sie Ihre Kapitalerträge nicht mehr in der Steuererklärung aufführen. Mit dem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent ist die Einkommenssteuer auf Altverluste, die unter der bisherigen Regelung entstanden sind, abgegolten.Es besteht eine Übergangsfrist bis 2013. Wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, können Sie die zu viel gezahlten Abzüge bei der Finanzverwaltung zurückfordern. Ihren persönlichen Steuersatz finden Sie heraus, indem Sie die gezahlte Einkommenssteuer des Vorjahres durch das zu versteuernde Einkommen desselben Jahres teilen. Als so genannte Quellensteuer führt Ihre Volksbank die Abgeltungsteuer bei Fälligkeit direkt an den Fiskus ab.

Abgeltungsteuer und Verlustverrechnung

Die Abgeltungsteuer schränkt die Möglichkeiten ein, Verluste mit Gewinnen zu verrechnen. Mit dem Halbeinkünfteverfahren können derzeit Verluste aus Kapitalvermögen mit Gewinnen aus allen anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Die Abgeltungsteuer erlaubt es nur noch, Verluste aus Kapitalvermögen mit anderen Kapitalerträgen zu verrechnen. Verluste aus Aktiengeschäften können Sie nur noch mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnen. Für die Verrechnung von Altverlusten, die unter der bisherigen Regelung entstanden sind, besteht eine Übergangsfrist bis 2013.

3. Einzelne Anlageformen

Erträge aus Aktien und Investmentfonds

Um die Abgeltungsteuer bei der Anlage in Aktien und Investmentfonds zu umgehen, empfiehlt es sich, Wertpapiere zu kaufen, die Sie lange im Depot halten können, da bis zum 31.12.2008 noch das alte Recht gilt. Denn die Erlöse werden ab 2009 bei jedem Verkauf versteuert. Eine geeignete Anlage sind breit gestreute Aktienfonds oder Dachfonds. Im Vergleich zu Direktanlagen verteilen Sie das Risiko. Gleichzeitig bieten Sie konstante Wertsteigerungschancen.

Tipp: Nutzen Sie die Zeit

Beachten Sie, dass Ihr Portfolio zur Einführung der Steuer stehen sollte. Wenn Sie Ihr Depot bereits jetzt neu ausrichten, reicht die Zeit, um die Werte vor dem 01. Januar 2009 noch einmal steuerfrei auszutauschen. Wählen Sie thesaurierende Fondsmodelle, bei denen die Gewinne direkt in neue Fondsanteile investiert - und nicht veräußert - werden.

Zinserträge

Bei Anlage mit Zinserträgen bietet die neue Steuer eher Vorteile. Vor allem dann, wenn Ihr persönlicher Steuersatz über 25 Prozent liegt. Erträge, die bisher mit Ihrem persönlichen Steuersatz veranschlagt wurden, unterliegen ab 2009 nur noch der Pauschalbesteuerung von 25 Prozent.

Tipp: Zinserträge verschieben

Verschieben Sie Zinserträge in das Jahr 2009. Legen Sie Ihr Geld in abgezinsten Wertpapieren mit einem Laufzeitende nach 2009 an. Bei diesen Papieren werden die Zinsen angesammelt und erst am Ende der Laufzeit ausgezahlt.

Erträge aus Immobilien und Immobilienfonds

Die Erträge aus Immobilien und Immobilienfonds sind von der Abgeltungsteuer nicht betroffen. Auch nach 2009 sind Gewinne aus Immobilienverkäufen nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Dies gilt auch für Verkäufe von Immobilien innerhalb von Fonds. Für selbst genutzte Immobilien gilt wie bisher keine Spekulationsfrist. Sie können auch künftig jederzeit veräußert werden, ohne dass die Abgeltungsteuer abgezogen wird.

Erträge aus Zertifikaten

Für Zertifikate, die Sie vor dem 15. März 2007 erworben haben, gilt ab einem Jahr Haltedauer Steuerfreiheit. Zertifikate, die danach angeschafft wurden, können Sie noch bis zum 30. Juni 2009 steuerfrei verkaufen - vorausgesetzt, die Spekulationsfrist ist abgelaufen. Danach wird aud die Erträge die Abgeltungsteuer von 25 Prozent fällig. Trotz der Steuerbelastung bieten Zertifikate auch nach Einführung der Abgeltungsteuer attraktive Vorteile wie Risikopuffer und Kapitalgarantie.

Rürup- und Riester-Rente

Fondssparpläne innerhalb der staatlich geförderten Altersvorsorge sind von der Abgeltungsteuer nicht betroffen. Bei Auszahlung der Rente wird der persönliche Steuersatzveranschlagt. Es handelt sich dabei um eine nachgelagerte Besteuerung, die aber unabhängig von der Abgeltungsteuer greift. Gewinne aus Einzahlungen sind steuerfrei.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Wahl einer geeigneten Geldanlage nicht allein steuerliche Aspekte berücksichtigen sollten. Wir besprechen gerne mit Ihnen, welche Anlagen für Sie persönlich geeignet sind. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

4. Ihre Strategie

Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf Ihre Geldanlagen

Zunächst einmal sollten Sie überlegen, ob Ihre Kapitaleinkünfte zukünftig der Abgeltungsteuer unterliegen werden. Dann ist zu klären, ob die Abgeltungsteuer für Sie Vor- oder Nachteile hat. Dabei unterstützen wir Sie selbstverständlich. Wir überlegen mit Ihnen gemeinsam, ob es für Sie vorteilhaft ist, die Konto- und Depotführung für alle Anlagen zu bündeln, um so den Freistellungsauftrag und die Möglichkeiten der Verlustverrechnung optimal zu nutzen.

Wir finden mit Ihnen die passende Anlagestrategie

Darüber hinaus beraten wir Sie gern bei der Gestaltung Ihrer individuellen steueroptimierten Anlagestrategie, damit Sie alle Steuervorteile voll ausschöpfen können. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die persönliche Finanzplanung an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Kommen Sie der Abgeltungsteuer zuvor und lassen Sie sich - abgestimmt auf Ihre individuelle Situation - zielgerichtet und kompetent von uns beraten. Vereinbaren Sie am besten gleich ein unverbindliches Beratungsgespräch.