Einzelkaufleute von Verpflichtungen befreit

Laut BilMoG sind Einzelkaufleute, deren Umsatz 500.000 Euro und Gewinn 50.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten, nicht mehr verpflichtet zur 

 

  • Buchführung, 
  • Inventur und
  • Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften.

Schwellenwerte erhöht

Welche Informations-Pflichten für ein Unternehmen gelten, ist abhängig davon, ob es als klein, mittelgroß oder groß eingestuft wird. Die Schwellenwerte hierfür werden um 20 Prozent erhöht. Es zählen somit mehr Unternehmen als bisher zu den kleinen und mittleren Betrieben, für die weniger aufwendige Informations-Pflichten gelten.

Die neuen Größenklassen

Als klein gelten künftig Unternehmen, auf die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien zutreffen:

 

  • Bilanzsumme bis maximal 4,8 Millionen Euro 
  • maximal 9,8 Millionen Euro Umsatzerlöse 
  • maximal 50 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Als mittelgroß gelten künftig Unternehmen, auf die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien zutreffen:

 

  • Bilanzsumme bis maximal 19,2 Millionen Euro 
  • maximal 38,5 Millionen Euro Umsatzerlöse 
  • maximal 250 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt

HGB-Bilanz weiter Basis

Das BilMoG baut das HGB-Bilanzrecht so aus, dass es im Vergleich zu den internationalen Rechnungslegungs-Standards bestehen kann. Dabei ist es aber wesentlich kostengünstiger und einfacher anzuwenden. Die HGB-Bilanz bleibt die Grundlage der steuerlichen Gewinn-Ermittlung und der Ausschüttungs-Bemessung. Mittelständischen Unternehmen genügt damit weiterhin eine Einheitsbilanz.

Änderungen im Überblick

Diese Änderungen verbessern künftig die Aussagekraft der HGB-Abschlüsse: 

 

  • Immaterielle selbstgeschaffene Vermögens-Gegenstände des Anlage-Vermögens können in die HGB-Bilanz aufgenommen werden. 
  • Kreditinstitute müssen Finanzinstrumente zum Bilanzstichtag mit dem Marktwert (Fair Value) bewerten. 
  • Vom Unternehmen gebildete Rückstellungen werden realistischer bewertet. 
  • Das HGB-Bilanzrecht wird aufgeräumt: Veraltete Bilanzierungs-Möglichkeiten werden eingeschränkt bzw. aufgehoben. 
  • Es gelten neue Regelungen für mehr Transparenz und Information im handelsbilanziellen Umgang mit Zweckgesellschaften. 
  • EU-rechtliche Vorgaben werden mit möglichst geringer Belastung für die Unternehmen umgesetzt.

Verpflichtend ab 2010

Die neuen Regelungen sind für die Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2010 verpflichtend. Einige Vorschriften, die auf EU-rechtlichen Vorgaben basieren, sind bereits für 2009 verpflichtend. Freiwillig können Unternehmen die neuen Bilanzierungs-Regeln als Gesamtheit bereits für den Jahresabschluss 2009 verwenden. Kleine und mittelgroße Unternehmen können Erleichterungen unter bestimmten Umständen noch rückwirkend für das Geschäftsjahr 2008 nutzen.

Lassen Sie sich beraten. Sprechen Sie Ihren Steuerberater an oder wenden Sie sich an den Berater in Ihrer Volksbank Wolfenbüttel-Salzgitter eG.

Volksbank Wolfenbüttel-Salzgitter eG
BLZ: 27092555